Betriebskostenabrechnung? Wir erledigen das für Sie!

Betriebskostenabrechnungen für ein Kalenderjahr haben jeweils bis zum 31.12. des Folgejahres zu erfolgen, um Ansprüche gegenüber Mietern hinsichtlich möglicher Nachzahlungen geltend machen zu können. Danach verfallen sie – ganz im Gegensatz zu möglichen Guthaben, die sich aus der Betriebskostenabrechnung für den Mieter ergeben können. Neigt sich das Jahr neigt dem Ende dazu, ist es höchste Zeit, dass Vermieter dieses Thema erledigen.

Die Haus & Grund Service GmbH bietet den Mitgliedern von Haus & Grund Hochrhein folgende Dienstleistungen an:

  • Beratung zum Thema Heiz- und Betriebskostenabrechnung
  • Prüfung von Heiz- und Betriebskostenabrechnungen, erstellt durch Dritte
  • Erstellen der Betriebskostenabrechnung auf Basis der uns seitens des Auftraggebers zur Verfügung gestellten Heizkostenabrechnung

Wir freuen uns auf Ihre baldige Kontaktaufnahme!

Zuständig ist als Betriebskostenfachmann Herr Michael Franz. Er steht den interessierten Mitgliedern gerne zur telefonischen Beratung oder in einem persönlichen Beratungstermin zur Verfügung unter 07751/87 09 54.

Wichtige Informationen der Service GmbH

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