Betriebskostenabrechnung 2023 schon erledigt? Last call …
Sollte die Betriebs- und Heizkostenabrechnung für das Abrechnungsjahr 2023 noch nicht erfolgt sein, ist es an der Zeit, diese nun zu erledigen.
- Beratung zum Thema Heiz- und Betriebskostenabrechnung
- Prüfung von Heiz- und Betriebskostenabrechnungen, erstellt durch Dritte
- Erstellen der Betriebskostenabrechnung auf Basis der uns seitens des Auftraggebers zur Verfügung gestellten Heizkostenabrechnung
Wichtige Informationen der Service GmbH
Neues zur Heizkostenverordnung
Neues zur Heizkostenverordnung
Haben Sie bereits auf fernauslesbare Zähler umgerüstet, dann sind Sie verpflichtet, Ihre Mieterinnen und Mieter monatlich über deren Energieverbräuche zu informieren. Die erforderlichen Informationen: Zum einen Angaben zum Verbrauch im betreffenden Monat. Des Weiteren folgende Vergleichswerte:
- der Verbrauch im Vormonat (sowie Angabe, um wieviel Prozent er sich erhöht hat oder gesunken ist)
- der Verbrauch im Vorjahresmonat (sofern die Mieterin oder der Mieter zu dieser Zeit bereits in der Wohnung gewohnt hat; auch hier muss die Veränderung zusätzlich in Prozent angegeben werden)
- der Durchschnittsverbrauch vergleichbarer Wohnungen im selben Zeitraum
„Interoperabel“ heißt, sie müssen den Austausch von Daten mit den Systemen anderer Anbieter ermöglichen. Lassen Sie die Erfassungsgeräte neu installieren, müssen sie diese Anforderung erfüllen. Sind Ihre Erfassungsgeräte bereits fernablesbar, so haben Sie bis zum 31. Dezember 2031 Zeit, diese zusätzliche Funktion nachzurüsten.
Die Novelle der Heizkostenverordnung stellt eine dritte Anforderung an die neuen Erfassungsgeräte: Sie müssen an ein sogenanntes Smart-Meter-Gateway anbindbar sein.
Aus der Betriebskostenabrechnung, die die Heizkostenabrechnung einschließt, geht jeweils hervor, wie viel Ihre Mieterin oder Ihr Mieter nachzuzahlen hat oder erstattet bekommt. Je nachdem, wie das Ergebnis ausfällt, können Sie Sie einen neuen Betrag festlegen, den Ihre Mieterin oder Ihr Mieter künftig vorauszahlen muss. Darüber hinaus müssen Sie nun weitere Informationen in die Heizkostenabrechnung aufnehmen:
- Angaben zum Brennstoffmix (wie hoch ist der Anteil fossiler und erneuerbarer Energien?),
- Welche Steuern und Abgaben sind in den Kosten enthalten?
- Kontaktdaten von Verbraucherorganisationen und Energieagenturen
- Vergleichsdaten für den Jahresverbrauch eines vergleichbaren Durchschnittshaushalts
- Vergleich mit dem witterungsbereinigten Verbrauch in grafischer Form
Fazit: Die Heizkostenabrechnung wird deutlich anspruchsvoller.
Haben Sie bislang die Heizkostenabrechnung selbst angefertigt, dann empfehlen wir Ihnen, diese zukünftig durch ein hierfür spezialisiertes Unternehmen erstellen zu lassen. Die bedeutenden Wärmemessdienst-Unternehmen bieten dabei auch an, die erforderlichen, fernauslesbaren und den Normen entsprechenden Messgeräte zu installieren. Auch kümmern sich diese Unternehmen dann um das fristgerechte Bereitstellen der erforderlichen, monatlichen Verbrauchsinformationen an Ihre Mieter, sodass Sie sich hierum nicht kümmern müssen. Haus & Grund Hochrhein bietet Ihnen an, auf Basis der beigestellten Heizkostenabrechnung die gesamtheitliche Betriebskostenabrechnung zu erstellen und alle umlagefähigen Kosten nach geltenden Vorschriften auf die Mieter zu verteilen.
Gerne unterstützen wir Sie bei Fragen zum Thema Heizkostenabrechnung. Sollten Sie die aufgezeigten Anforderungen noch nicht erfüllt haben, gehen Sie das Thema bitte zeitnah an. Werden keine Verbrauchsinformationen wie vorgeschrieben zur Verfügung gestellt, haben die Mieter das Recht zur Kürzung entsprechender Abrechnungsbeträge. Und das kann für Sie als Vermieter letztlich teuer werden.
Mietvertragsformulare - nur von Haus & Grund Hochrhein e.V.
Jedoch:
Mietvertragsformular ist nicht gleich Mietvertragsformular. Wer als Vermieter das kostenlose Formular des Deutschen Mieterbundes verwendet, hat keinen Anspruch auf Schönheitsreparaturen gegen den Mieter, unterwirft sich der ruinösen Garantiehaftung bei Anfangsmängeln und verzichtet auf viele faire Regelungen, weil das Formular einseitig den Vorteil des Mieters verfolgt – über das ohnehin einseitig mieterfreundliche Gesetz noch hinaus.Andere Formulare können veraltet sein, können widersprüchliche und unwirksame Regelungen enthalten.Sind die Unterschriften einmal geleistet, werden Vertragsänderungen und Fehlerkorrekturen so gut wie unmöglich. Fehler im Vertrag haben „Ewigkeitswirkung“ und können zu dauernder Verärgerung führen. Das ist keine gute Grundlage für die Beziehung zum Mieter.
Bei einem derartig wichtigen Vertragsverhältnis wie dem Mietvertrag über Wohnraum oder dem Gewerbemietverhältnis muss der Vermieter unbedingt „auf Nummer sicher gehen“ und das beste Formular verwenden, das seine Interessen und Ansprüche in einem gerechten Umfang sichert.
Gut, dass er sich auf das Mietvertragsformular von Haus & Grund Hochrhein e. V. verlassen kann. Ein juristisches Expertengremium achtet auf aktuelle und rechtswirksame Gestaltungen. Kluge Vermieter lassen die Hände von zweifelhaften Downloads oder „Tabakhändlerformularen“. Sie verwenden ausschließlich das Formular mit dem unübersehbaren Markenzeichen von Haus & Grund. Der Vertrag ist erhältlich auf der Geschäftsstelle von Haus & Grund Hochrhein e. V., aber auch über das Mietvertragsportal auf der Homepage von Haus & Grund Hochrhein e. V. – jeweils mit ausführlicher Anleitung. Weil auch beim Ausfüllen Fehler gemacht werden können, können sich Mitglieder in der Geschäftsstelle über das richtige Ausfüllen beraten lassen.
Eine besonders exklusive und rechtssichere Möglichkeit bietet der Vermieter-Komplettservice von Haus & Grund Hochrhein: Er übernimmt Suche und Auswahl des Mieters, die Bonitätsprüfung bei Creditreform, das Ausfüllen des Mietvertrages, die Anlage des Kautionskontos, den Abschluss der günstigen Rechtsschutzversicherung und die Übergabe der Wohnung mit dem Zustandsprotokoll. Für Auskünfte steht Frau Annabella Schemel von der Haus & Grund Hochrhein Service GmbH unter Telefon 07751 870954 allen interessierten Mitgliedern gerne zur Verfügung.
Stichtag 31.12. - Mietforderungen vor der Verjährung schützen
Diese Verjährung gilt für viele mietrechtliche Ansprüche, beispielsweise:
- Mietausfallschaden, wenn dem Mieter fristlos gekündigt wurde und die Wohnung nicht sofort weitervermietet werden konnte
- Nutzungsentschädigung wegen nicht rechtzeitiger Rückgabe der Wohnung
- Nachforderung aus einer Betriebskostenabrechnung
- Kautionszahlung
- Mietzahlung inklusive der monatlichen Betriebskostenvorauszahlung oder –pauschale
Nur ein Gang zum Gericht hemmt die Verjährung zuverlässig
Der Eintritt der Verjährung kann nur verhindert werden, wenn die Forderung bei Gericht geltend gemacht wird. Eine Zahlungsaufforderung an den Mieter oder ein langer Briefwechsel über die Forderung kann die Verjährung grundsätzlich nicht stoppen. Forderungen können geltend gemacht werden durch folgende Maßnahme:- Mahnbescheid beantragen
- Klage erheben oder
- Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens
Ein Mahnbescheid ist kostengünstig und schnell
Ein Mahnbescheid schützt schneller und einfacher vor der Verjährung als eine Klage und ist außerdem wesentlich kostengünstiger. Mahnbescheid online:Wichtig:
- Der Antrag muss das Gericht im Dezember 2020 erreichen, sonst ist es zu spät und die Forderung verjährt.
- Ein Mahnantrag muss sorgfältig ausgefüllt werden. Der Anspruch muss konkret benannt werden.
Beispiel:
Sollen offene Mieten geltend gemacht werden, muss genau der Zeitraum angegeben werden, in dem die Miete nicht oder nur unvollständig bezahlt wurde.Bei Betriebskostennachforderungen muss das Datum der Abrechnung angegeben werden.
Bei Schadensersatzforderungen muss der Aussteller und das Datum der Rechnung angegeben werden.
Neues Gesetz zur Maklerprovision tritt am 23.12.20 in Kraft
Ab dann gilt:
- Der Verkäufer muss mindestens die Hälfte der Maklerprovision selbst zahlen.
- Ein Preisnachlass gegenüber dem Verkäufer kommt auch dem Käufer zugute.
- Der Maklervertrag muss in Textform geschlossen werden.
- Käufer sind weiterhin mit Erhalt des Exposés zur Provisionszahlung verpflichtet, vorausgesetzt ein Kaufvertrag kommt dadurch zustande.
Die Haus & Grund Hochrhein Service GmbH bewährt sich gut. Sie bietet den Vereinsmitgliedern Leistungen wie Vermietungsservice (Vermittlung von Mietern), Immobilienbewertung (Marktwerteinschätzung) und Verkauf oder den Kauf einer Immobilie. Mitglieder von Haus & Grund Hochrhein e. V. genießen lohnende Sonderkonditionen.
Vermietung ist Vertrauenssache - aber nicht nur!
„Habe ich mich bei der Auswahl eines neuen Mieters wirklich richtig entschieden oder bin ich möglicherweise doch einem notorischen Mietbetrüger aufgesessen?"
Diese Sorge vieler privater Vermieter ist durchaus berechtigt. Anzug und Krawatte beim Besichtigungstermin sind schließlich kein Beweis für finanzielle Solidität, und weder verbindliches Auftreten noch der neuwertige Mittelklassewagen sagen wirklich etwas über die Zahlungsmoral des neuen Mieters aus.
Gut, wer sich da schon im Vorfeld professioneller Unterstützung durch Haus & Grund Hochrhein sicher sein kann.
Im Rahmen des Vermietungs-Service kümmert sich unsere Service GmbH um die Vermietung Ihrer Immobilie folgendermaßen:
1. Sie beschreiben uns Ihre Immobilie, erteilen uns den Auftrag und besichtigen mit uns Ihr Objekt.
2. Wir fertigen Fotos an und beraten Sie bei der Mietpreisgestaltung.
3. Wir erstellen das Exposé und schalten Immobilienanzeigen
4. Wir führen mit potenziellen Mietinteressenten Besichtigung des Objekts durch.
5. Wir stellen Ihnen die Mietinteressenten vor, die in Frage kommen, Sie entscheiden.
6. Wir führen bei dem ausgewählten Interessenten die Bonitätsprüfung bzw. den SolvenzCheck durch.
7. Wir füllen für Sie den Mietvertrag von Haus & Grund aus
8. Es erfolgt ein gemeinsamer Termin zur Unterschrift in unserer Geschäftsstelle mit Zahlungsanweisung der Kaution
9. Wir übergeben Ihr Objekt an den Mieter mit Erstellung des Übergabeprotokolls
Neuvermietung auf Nummer sicher und rentabel
1. Ermittlung des aktuellen Mietpreises
Bei Haus & Grund Hochrhein können Sie die ortsübliche Miete erfahren.2. Mietvertrag – nur von Haus & Grund
Bitte verwenden Sie keine Mietverträge aus dem Schreibwarenhandel oder aus dem Internet. Oft entsprechen die Verträge nicht der aktuellen Rechtsprechung, sind veraltet, oder mehr auf die Bedürfnisse des Mieters zugeschnitten. Darum unsere Empfehlung: Verwenden Sie nur Haus & Grund Mietverträge. Sie erhalten diese in Papierform direkt in unserer Geschäftsstelle, per Post oder online über das Internetportal auf unserer Internetseite.Wir beraten Sie gerne in der Geschäftsstelle über das richtige Ausfüllen der Formulare. Oder Sie lassen Ihre Mietverträge gleich von der Haus & Grund Service GmbH anfertigen. Dann sind Sie auf der sicheren Seite. Denn fehlerhafte Vereinbarungen im Mietvertrag lassen sich nachträglich nicht mehr korrigieren und gelten während des gesamten Mietverhältnisses.
Nehmen Sie unter der Tel. 07751 870954 Kontakt mit unserer Service GmbH auf. Vereinbaren Sie einen Termin.
3. Mieter-Bonitätsauskunft/SolvenzCheck (Schufa-Auskunft)
Mietnomaden, Mietbetrüger, Jobverlust oder Überschuldung beim Mieter: Die Fälle, warum es zu einem Mietausfall kommen kann, sind vielfältig. Für viele Vermieter können Mietausfälle existenzbedrohend sein, insbesondere bei einer laufenden Finanzierung der Immobilie als Kapitalanlage. Es ist wichtig, dass ein Kreditgeber oder wie hier ein Vermieter sein Miet-Ausfallrisiko weitestgehend minimiert. Deshalb ist vor Abschluss eines Mietvertrages zu raten: Den Haus & Grund SolvenzCheck durchführen!4. Rechtsschutz vom 1.Tag an bei GET-Service GmbH
Unter folgender Bedingung: Wenn Sie einen Mietvertrag von Haus & Grund verwendet und einen MietsolvenzCheck durchgeführt haben, dann beginnt der Rechtsschutz (bei Abschluss über unseren Versicherungspartner GET-Service) vom ersten Tag an und nicht erst nach dreimonatiger Wartefrist.Folgende Leistungen werden erbracht:
- Gerichtlicher Rechtsschutz wenn Sie wegen nicht bezahlter Miete oder Nebenkostenforderung klagen müssen
- Gerichtlicher Rechtsschutz bei Nachbarstreit oder ‚Abgabenstreit mit Kommune
- Übernahme der gerichtlichen Rechtsverfolgungskosten für Rechtsanwalt, Sachverständige und Gericht
- Ersatz der Vollstreckungskosten bei Räumung
Neuer Geschäftsführer Michael C. Franz
Neuer Geschäftsführer der Haus & Grund Hochrhein Service GmbH ist ab 1. Juli 2020 Michael C. Franz aus Donaueschingen.
Der Diplom-Betriebswirt mit Marketing- und Vertriebs-Erfahrung löst Bianca Waldvogel ab, die ihren Mutterschaftsurlaub antritt. Franz, im Hauptberuf als Key Account Manager für einen schweizerischen Messgeräte-Hersteller tätig, bringt seine Leidenschaft für Immobilien und seine große berufliche Erfahrung in den Bereichen Sales Management und Unternehmensleitung ein. Mit großem Engagement hat er sich in das Aufgabengebiet der Service GmbH eingearbeitet.„Wir kümmern uns um Ihre Immobilie“ ist der Orientierung gebende Leitspruch der Service GmbH. Mit Michael C. Franz haben die Mitglieder einen kompetenten, erfahrenen Partner für alle Fragen rund um das Thema Immobilie, sei es Verwaltung, Vermietung oder Verkauf bzw. Kauf. Franz freut sich auf den engen Kontakt mit den Mitgliedern. Sein Ziel ist, die bestmögliche Lösung auf dem Weg zum wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen und eine exzellente Dienstleistungsqualität zu bieten.
In allen Fragen professionellen und wirtschaftlichen Einsatzes der eigenen Immobilie finden die Mitglieder in der Service GmbH ihren zuverlässigen Ansprechpartner.
Mietverwaltung und Wohnungseigentumsverwaltung
„Mietverwaltung und Wohnungseigentumsverwaltung“ durch Haus & Grund Hochrhein Service GmbH
Der Verband und die Service GmbH bietet eine komplette Leistungspalette „rund um die Immobilie“ an, freut sich die Geschäftsführerin der Service GmbH, Bianca Waldvogel. Herrn Martin Brinkmann (Verwalter IHK) führt die Verwaltung für die Haus & Grund Service GmbH durch. Von Vorteil ist, bei Bedarf kann Herr Martin Brinkmann auf die Rechtskenntnisse der Rechtsberater des Vereins zurückgreifen. Ziel der Service GmbH ist es nicht, in Konkurrenz zu den etablierten Unternehmen zu treten, sondern den Mitgliedern die Möglichkeit zu bieten, sich „aus einer Hand“ kompetent und zuverlässig betreuen zu lassen.Die Service GmbH hat sich gut bewährt und bietet den Mitgliedern umfassende Leistungen an, wie Vermietungsservice (Vermittlung von Mietern), die Immobilienbewertung (Marktwerteinschätzung) und den Verkauf oder den Kauf einer Immobilie.
Wohnungseigentümerversammlungen sind wieder Pflicht
Ab August 2020 sind private Versammlungen von bis zu 500 Personen zulässig.
Auch die speziellen Hygieneregelungen entfallen. Zu berücksichtigen bleiben die Maskenpflicht und das Abstandsgebot nach den allgemeinen Vorschriften der Corona-Verordnung. Damit besteht auch die Möglichkeit, Wohnungseigentümerversammlungen wieder durchzuführen. Derartige Versammlungen müssen jährlich stattfinden, falls nichts anderes vereinbart ist.Nach Auffassung von Haus & Grund Hochrhein e. V., dem Vertreter der privaten Immobilieneigentümer, ist der Verwalter jetzt auch wieder verpflichtet, die jährliche Versammlung für 2019 noch im zweiten Halbjahr 2020, möglichst frühzeitig nach den Sommerferien, durchzuführen. Neben den Routinepunkten wie Abrechnung und Wirtschaftsplan können dann auch wieder Beschlüsse über anstehende Reparaturen gefasst und ggf. die Verwalterwahl durchgeführt werden.
Die terminliche Verschiebung wird manche Verwaltung vor Herausforderungen stellen, so Anton Bernhard Hilbert, Vorsitzender von Haus & Grund Hochrhein. Allerdings sollten nach Meinung des Wohnungseigentumsrechtsexperten die Verbrauchsablesungen für 2019 schon durchgeführt, die Abrechnungen fertiggestellt sein. Wohnungseigentümer, die die Behandlung spezieller Themen in der Versammlung wünschen, sollten ihre Wünsche jetzt an den Verwalter richten. Sollte der Verwalter nicht bereit sein, die Versammlung einzuberufen, geht das Einberufungsrecht auf den Verwaltungsbeiratsvorsitzenden über.